Turbulenter Prozess im FH-Streit – Richterin droht Kläger Gess mit Gerichtspolizei

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Bielefeld/ Minden. Professor Heinz Gess vertritt seine Standpunkte oft mit Vehemenz. Das zeigte der streitbare Dozent der Bielefelder Fachhochschule auch gestern bei der Verhandlung seiner Klage gegen die Fachhochschule vor dem Verwaltungsgericht Minden. Gess fiel Richterin Inka Schaller und dem Anwalt der Hochschule, Sebastian Meyer, mehrfach – teilweise lautstark – ins Wort. Nach mehrmaligem Ermahnen drohte die Richterin dem Professor mit der Gerichtspolizei und unterbrach die Verhandlung für 15 Minuten.

Danach ging es wieder sachlich zu vor der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts. Gess und sein Bielefelder Anwalt Alois Wasser verlangen von der Fachhochschule, dass sie auf der FH-Internetseite wieder auf Internetaufsätze des Sozialwissenschaflers hinweist. Am 31. Mai 2007 hatte FH-Rektorin Beate Rennen-Allhoff sämtliche Verweise (“Links”) zu Aufsätzen von Gess und dessen Internetseite Kritiknetz.de löschen lassen (die NW berichtete).

Grund war eine Dienstaufsichtsbeschwerde der damaligen Besetzer der Paul-Gerhardt-Kirche gegen Gess. Er hatte ihnen in einem Text Antisemitismus vorgeworfen. “Die Anschuldigungen gegen mich sind haltlos”, sagt Gess. Das Löschen der Artikel sei nicht rechtens geschehen. Sie müssten auf der Internetseite wieder eingestellt werden.

Außerdem verlangt Gess, dass die Hochschule wieder auf aktuelle Aufsätze des Dozenten hinweist. Das Rektorat beschloss am 7. November 2007 eine Richtlinie zur Verlinkung von Internettexten auf der FH-Internetseite. Laut Norbert Esch, FH-Dezernent für Organisation, solle auf private Internetseiten – wie Kritiknetz.de – nicht mehr hingewiesen werden. “Es geht um die Risikoabwägung”, sagte Anwalt Meyer. Für externe Links wolle die FH kein rechtliche Haftung übernehmen.

Lange Passagen der Verhandlung drehen sich um die Frage, ob Internetartikel wissenschaftliche Aufsätze sind. “Der Verweis auf Internetquellen ist üblich”, sagt Gess. Auf den Link wolle er verzichten. Alternativ schlägt er den Quellenhinweis “Online-Verlag Kritiknetz.de” vor. Die FH beantragt Klagabweisung. Die Richterin fällt das schriftliche Urteil binnen drei Wochen.

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