Gaza-Flottille “Israel kann und darf Hilfsschiffe nicht durchlassen”

Interview mit dem von MFFB und SPME in Berlin präsentierten Experten Heintschel von Heinegg
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Interview mit Jade-Yasmin Tänzler (Zeit Online)
Der erste Versuch endete blutig. Nun will eine neue Gaza-Hilfsflotte die israelische Seeblockade brechen. Israel muss handeln, sagt Seerechtler Heintschel von Heinegg.

ZEIT ONLINE: Der Einsatz israelischer Soldaten gegen eine Hilfsflotte für Gaza hat im Mai 2010 weltweit Empörung ausgelöst. Nun macht sich eine zweite, weit größere internationale Flotte auf den Weg. Auch sie will die israelische Seeblockade durchbrechen. Ist diese Seeblockade denn überhaupt rechtlich zulässig?

Wolff Heintschel von Heinegg: Das hängt von der Charakterisierung des Konfliktes zwischen Israelis und Palästinensern ab. Wenn Juristen zusammenkommen, gibt es oft unterschiedliche Meinungen. Aber hier gibt es einen gemeinsamen Nenner. Und der lautet: Es gibt einen bewaffneten Konflikt. Und somit kommt das Recht des bewaffneten Konfliktes zur Anwendung, der eine Seeblockade erlaubt.

ZEIT ONLINE:
Aber dazu müsste der Konflikt ein internationaler sein.
Heintschel von Heinegg: Richtig. Das Problem ist, dass Palästina noch kein Staat ist, weshalb der Konflikt für viele auch kein internationaler bewaffneter Konflikt ist. Sieht man das so, dann würde das Blockaderecht nicht gelten. Wenn man allerdings nüchterne rechtliche Analysen anschaut, dann wird klar: Die grundsätzliche Zulässigkeit der Blockade ist nie in Zweifel gezogen worden.

ZEIT ONLINE:
Sie haben seinerzeit den israelischen Einsatz gegen die Schiffe 2010 als legitim bezeichnet. Warum?
Heintschel von Heinegg: Wenn die Blockade rechtlich zulässig ist, dann sind es auch die Maßnahmen zur Errichtung einer Blockade. Es gibt nur ein Prinzip, dass die Blockade kennzeichnet: Das Prinzip der Effektivität. Die Blockademacht muss verhindern, dass Schiffe in das blockierte Gebiet hinein oder aus dem blockierten Gebiet heraus gelangen. Wenn die Blockade das in nur einem Fall nicht leistet, wird sie ineffektiv und damit sofort rechtlich unwirksam.

ZEIT ONLINE:
Das heißt also, Israel ist als Blockademacht in einer Zwickmühle?
Heintschel von Heinegg: Ja, Israel kann es sich nicht leisten, irgendwelche Schiffe durchzulassen, wenn sie wenige Stunden später ein anderes Schiff daran hindern will.

ZEIT ONLINE:
Die Hilfsflotten machen von Anfang an klar: Wir wollen den Gaza-Streifen erreichen. Machen sie sich damit strafbar?
Heintschel von Heinegg: Allein die Tatsache, dass die dorthin fahren wollen, ist als solche nicht rechtswidrig. Aber: Wenn jemand vorab der Weltöffentlichkeit erklärt, er reise dorthin, mit dem erklärten Ziel, die Blockade zu brechen – das ist dann ein klarer Beweis für einen Blockadebruch-Versuch. Dann braucht die Blockademacht nicht bis zum Durchbrechen des Schiffes der 20-Seemeilen-Linie zu warten, sondern kann schon vorher intervenieren. Denn die Blockademacht ist berechtigt und auch verpflichtet, die Blockade durchzusetzen.
Fortsetzung des Interviews
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Siehe auch die Aufzeichnung eines Interviews mit Sebastian Mohr vom MFFB Berlin im NDR

Gaza-Flottille “Israel kann und darf Hilfsschiffe nicht durchlassen”

Interview mit dem von MFFB und SPME in Berlin präsentierten Experten Heintschel von Heinegg
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