UN-Rat verurteilt Israel wegen des Gaza-Kriegs

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Der UN-Menschenrechtsrat hat Israel im Zusammenhang mit dem Goldstone-Bericht über Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Krieg verurteilt. Die meisten westlichen Staaten, darunter die der EU und die USA, lehnte die Resolution ab oder enthielten sich. Eine Großmacht stimmte für die Resolution.

Israel ist vom UN-Menschenrechtsrat in Genf wegen des Gaza-Krieges verurteilt worden. Mit einer Mehrheit von 25 der 47 Mitglieder des Gremiums wurde eine von den Palästinensern, Ägypten, Nigeria, Tunesien und Pakistan eingereichte Resolution angenommen. Die meisten westlichen Staaten, darunter die der EU und die USA, lehnte die Resolution ab oder enthielten sich. Russland stimmte dafür.

Der Bericht der von Richter Richard Goldstone geleiteten Untersuchungskommission, der Israel, aber auch der im Gaza-Streifen herrschenden Hamas Menschenrechtsverletzungen vorwirft, soll nun der UN-Vollversammlung vorgelegt werden. Israel hatte sich in der Sondersitzung des Rates bis zuletzt dagegen gewehrt, dass seine Menschenrechtsverletzungen angeprangert, die der Hamas aber nicht erwähnt werden.

Zuvor hatte Israel mit einem gewaltigen diplomatischen Kraftakt versucht, die Diskussion über den Goldstone-Bericht im Keim zu ersticken. Israel wollte unbedingt verhindern, dass der Bericht von der UN-Menschenrechtskommission in Genf zur Diskussion an den Weltsicherheitsrat weitergeleitet wird.

Damit könnte der Bericht größere Bedeutung und Glaubwürdigkeit gewinnen, so die Sorge. Auch wenn der Weltsicherheitsrat den Bericht nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) weiterleiten sollte, ist der Fall für Israel möglicherweise nicht beigelegt. Israel spielt bereits ein Szenario durch, wonach die Ankläger am Strafgerichtshof den Fall von sich aus aufnehmen und israelische Politiker und Armeeangehörige anklagen könnten.

Für wahrscheinlicher gilt in Israel, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Goldstone-Bericht behandeln und an den Internationalen Gerichtshof (ICJ), das Rechtsorgan der Vereinten Nationen, in Den Haag übergeben könnte.

Obwohl der Gerichtshof kein Tribunal wegen Kriegsverbrechen einrichten kann, könnte Israel in anderer Form getroffen werden. Beispielsweise könnten Menschenrechtsgruppen gegen israelische Politiker und Armeeangehörige in Staaten aktiv werden, die auch strafrechtlich Taten verfolgen, die in anderen Ländern begangen wurden.

Angeklagten Soldaten oder Politikern könnte im Ausland eine Verhaftung drohen. Dies gilt etwa für Belgien. So wurde dort im Mai 2008 bei Brüssel der kongolesische Oppositionspolitiker Jean-Pierre Bemba verhaftet. Grundlage war ein bis dahin geheim gehaltener Haftbefehl des ICJ gegen den früheren Rebellenführer und Ex-Vizepräsidenten der Demokratischen Republik Kongo.

In Großbritannien soll ein israelischer General im September 2005 nur knapp einer Verhaftung entgangen sein. Er war gewarnt worden, ein Londoner Gericht habe einen Haftbefehl wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen gegen ihn ausgestellt.

Der Internationale Gerichtshof hatte bereits 2004 ein Rechtsgutachten gegen die israelische Sperrmauer und Sicherheitsanlage zum Westjordanland verabschiedet.

dpa/fas

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