Elternrecht und Selbstbestimmung – ein Kulturkampf?

Die flächendeckende Verhäutung des Sommerlochs 2012
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Die Unwetter des an ihnen nicht gerade armen, heurigen, europäischen Sommers reichten bei Weitem nicht aus, die journalistischen Sommerlöcher zu fluten. Es ist die Natur von Naturkatastrophen, journalistische Aktualitätsgelüste nur für ein bis zwei Tage befriedigen zu können. Vor allem, weil die Schuldzuweisungwenn überhaupt argumentierbarkaum gelingt, die allgemeine Empörungslage gegen „die Politiker” im Bauche des Volkes wenig schlüssig bedient. Nicht einmal der israelische Geheimdienst Mossad wurde bisher als trickreicher Initiator der europäischen Unwetter verdächtigt – was angesichts der derzeit weltweit gängigen Schlussfolgerungen in der Ursachenforschung für allen Ungemach[1]verwunderlich istaber warten wir ab. Das kann noch kommen. Naturkatastrophen im Sommer spülen für ein paar Stunden und den Tag danach Bilder des Grauens und der Verwüstung in die Wohnzimmer der erschütterten Unbetroffenen und auf die Titelseiten der Printmedien. Dann folgen die Bilder verzweifelter Betroffener, mit denen man so richtig mitleiden kann, ohne das Knabbern aus der Tüte Chips unterbrechen zu müssen, Bilder von unvermeidlich aus ihrem Urlaubsort angereisten Politikern in Gummistiefeln und Schutzweste, die ihr tiefstes Betroffenheitsgesicht fotogen in die Kameralinsen halten, allenfalls auch Bilder kurz bedankter Retter und besorgter Experten, die es immer schon gewusst haben, dass das passieren kann, aber eben nicht jetzt. Nach ein bis zwei Tagen ist die Sache journalistisch „gegessen”, die anhaltende Not der Opfer entschwindet dem öffentlichen Wahrnehmungsbereich. Bis zum nächsten Unwetterfürchterlich, schon wieder! Aber dazwischen?

 

Anmaßung

Dass zu Sommeranfang das Urteil eines kleinen, Kölner Landgerichts, das einem einzigen Elternpaar die rituelle Beschneidung des Sohnes verbot und in seine Urteilsbegründung auch noch menschenrechtliche Aspekte einfließen ließ, die philosophischen wie religionsrechtlichen Endlosdiskussionen Tür und Tor öffneten,

istfür sich genommenals Anmaßung zu werten. In der weitläufigen Welt der rituell Beschnittenen wird Köln und somit der Befugnisbereich seines Landgerichts meist nur unter Zuhilfenahme einer Landkarte von Deutschland oder der Suchfunktionen im Internet aufgespürt. Touristischen Bekanntheitsgrad haben allenfalls der mächtige wie prächtige Dom, die Rheinbrücken, der Hafen, eine eigene Biersorte und der lokale Dialekt, den von Bayern bis Preußen sonst niemand in deutschen Landen versteht. Man könnte über den Vorfall mit Achselzucken hinweg sehen, gäbe es in der hinsichtlich Menschenrechten weltläufigen Jurisprudenz nicht den so reichlich bemühten Präzedenzfall, egal wo er von spitzfindigen Advokaten aufgespürt wird, ob in Tucson, Arizona, Wellington, Neuseeland, oder eben Köln. Zumindest das deutschsprachige Europa hatte seine nicht enden wollende Sommerdebatte. Die klügsten, wenn auch nicht immer direkt sachkompetenten Köpfe Europas standen nicht an, aus ihren Urlaubsorten ihre Standpunkte zu den Beschneidungsritualen von Juden und Muslimen an die Redaktionen zu senden, die ihnen mangels anderer Empörungslagen willig Raum gaben und die Diskussionen mit eigenen Erkenntnissen am Köcheln hielten. Zu Menschenrechtlichem ist jeder Mensch berufen sich zu äußern.

 

 

Lokaler Odeur?

Über Köln etwas näher Informierten ist die politische Bürgerbewegung „pro Köln ein Begriff, eine extrem rechte Wählergruppe, die Teil der „Pro-Bewegung” ist und seit 2011 vom Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen als verfassungsfeindlich eingestuft wird. „pro-Köln”organisierte 2002 eine Unterschriftensammlung gegen das Bauvorhaben einer Moschee in Köln-Chorweiler, vor der Kommunalwahl 2004 legte der Verein ca. 28.000 Unterschriften gegen sämtliche Bauprojekte von Moscheen dem Beschwerdeausschuss des Rates der Stadt Köln vor. In den Stadtteilen Köln-Poll und Köln-Merkenich, wo pro-Köln” auch Kampagnen gegen die dort befindlichen, überwiegend von Roma bewohnten Flüchtlingsheimen richtete, erzielte die Liste überdurchschnittliche Ergebnisse bei den Kommunalwahlen. Im September 2008 organisierte pro-Köln” in der Stadt einen so genannten Anti-Islamisierungskongress, der jedoch wegen zahlreicher Gegendemonstrationen und Blockaden abgebrochen, im Mai 2009 aber wiederholt wurde. Im August 2009 zog die Liste bei den Kommunalwahlen wieder mit fünf Mandaten in den Stadtrat ein. Die Klischees über die rheinische MentalitätFeier– und Trinkfreude, polternder Humor, Offenheit, Toleranz, Liebe zur Gemeinschaft, Zugehen auf Andere, Integration von Anderendürften nicht von durchgängiger Wirkung auf die Realität sein. Oder diese Mentalität ist mit der Menge und Fremdartigkeit der Zuwanderer schlicht überfordert, hat sie doch bisweilen Probleme auch mit Bayern, Preußen oder gar „Ossis”. Der Zorn der rheinischen Volksbewussten richtet sich aberwie europaweitvorwiegend gegen die muslimische „Fremdkultur”, die die christlich-abendländische „Leitkultur” schon „existenziell zu bedrohen” scheint. Ganz einfach, weil sich ihre Masse augenfällig in den Wahrnehmungbereich drängt. Aus Nordamerika importierte Werber für obskure Psychosekten, die der orientierungsarmen Jugend des christlich-europäischen Abendlandes wohl gefährlicher werden könnten als deutschen Interessenten eher zurückhaltend begegnende Muslime, fallen im Rheinland und anderswo nicht auf. Minarette, Kopftücher und Kleidervorschriften, die die bodenständige Rheinländerin wie die pointiert moderne Europäerin kaum zur Nachahmung verführen, fallen aufnur störend oder Angst machend, je nach populistischem Geschick. Nachdem das sprichwörtliche Braten von halal Hammeln auf deutschen Balkonen erstens nicht nachvollziehbar stattfindet und zweitens alle anderen Auffälligkeiten der muslimischen Kultur rechtspopulistisch bereits weidlich ausgeschlachtet sind, musste man jetzt der unerwünschten „Fremdkultur” nicht nur an, sondern sogar unter die Wäsche. Zwar soll die objektive Urteilskraft des Kölner Landgerichtes damit nicht in Zweifel gestellt werden, doch kann sich der staunende Betrachter nicht ganz dem Eindruck entziehen, dass gerade in diesem Umfeld Justitia ihre Augenbinde doch etwas lüpfte und das, was sie sah, so fremdkulturell und unrheinisch, selbstverständlich zufällig auch im Sinne von „pro-Köln”verbot. Ganz zum Schutz des noch rechtlosen Kindes gegen seine Eltern.

 

Doppelkopf

Ebenfalls durch Zufall und nicht etwa durch überlegtes Kalkül des Urteilspruches – auch individuelle Eindrücke und Mutmaßungen darf man nicht übertreiben – ist die im Vergleich immer noch kleine, in Europa sesshafte Welt der rituell Beschnittenen, die sich darauf hin völlig zu Recht empörte, eine kulturell sehr deutlich zweigeteilte. Das Kölner Urteil traf nicht nur Muslime, sondern auch das Judentum, also beide Weltreligionen – denen demokratische, sich zur Anerkennung universeller Menschenrechte bekennende Staaten die freie Ausübung der Religion gewährleisten – bis ins Mark des religiösen wie auch nationalen Verständnisses ihrer Identität. Ganz im Sinne extrem rechter Parteien bediente man mit einem Schlag offene, jüngere und mit dem Begriff der „drohenden Überfremdung” argumentierte Ressentiments gegen Muslime, aber auch den in Deutschland und Österreich nur mittels NS-Verbotsgesetzen halbwegs bedeckt zu haltenden, dennoch gärenden Antisemitismus. Die Welt der Unbeschnittenen in Europa hatte ihre Argumentationsplattform gefunden, auf höchst unterschiedlichem Niveau. Zur stillen Freude der Antisemiten entsagte man sich dabei nicht, auch noch vom menschenrechtlichen (hier: kindesrechtlichen) Aspekt her „qualitative” Unterschiede in den konfessionell unterschiedlichen Beschneidungsritualen aufzuspüren. Während muslimischen Eltern der Zeitpunkt der Beschneidung ihrer Söhne freigestellt ist, diese also auch erst dann vorgenommen werden kann, wenn die Kinder zu eigener Willensäußerung fähig sind, ist im Judentum die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt obligat. An dieser Stelle sei erst gar nicht auf die dies begründenden, unterschiedlichen religiösen Traditionen in Judentum und Islam näher eingegangen.[2]Die selbst ernannten Kinderrechtsschützer strickten jedenfalls ein willkommenes Klischee daraus: Muslime – brutal, barbarisch und arg. Aber Juden – noch brutaler, barbarischer und ärger. Die armen Neugeborenen! Von nahezu allen Kritikern wird das physiologische Faktum verdrängt, dass die Beschneidung umso schmerzhafter empfunden wird und ihre Folgen umso traumatisierender wirken, je später der Eingriff vorgenommen wird. Fälle, dass sich muslimische Knaben einem später vorgenommenen Ritual durch Willenskundgebung erfolgreich entzogen hätten, sind nicht bekannt. Stark wirken die Einflüsse der Erziehung im elterlichen Kulturkreis, und der Stolz, als echter Muslim in die muslimische Gemeinde aufgenommen zu werden, besiegt meist auch kindliche Ängste.

 

Journalistische Gemeinschaftsküche

Über nichts kann so profiliert fabuliert und gemutmaßt werden, nichts kann so ausufernd erörtert werden, zu nichts kann man sich besser eine überzeugte Meinung bilden als zu einem Thema, von dem man selbst nicht betroffen ist und keine persönlichen Erfahrungswerte beisteuern kann. So ergoss sich eine Meinungsflut hauptsächlich von Unbeschnittenen in nahezu alle Medien und sogar in Talkshows.

Semiprominente werteten – wie immer – ihren Prominenzgrad auf, indem sie sich diversen Diskussionsrunden aufdrängten, um ihre Meinung zu dem sonst unbeachteten Thema abzusondern. Endlich einmal etwas Religiöses, wo nicht nur Menschenrechtliches, sondern auch Mutmaßungen über Sexualität als Untertöne mitschwingen können. Nicht einmal Feministinnen konnten sich, aus welchen Gründen auch immer, ihrer Beiträge zur Debatte enthalten, obwohl es ausschließlich um die rituelle Beschneidung von Männern ging. Ob eine Benachteiligung der Frauen damit argumentiert wurde, dass sie von diesem Beschneidungsverbot eben nicht betroffen sein können, ist bisher nicht bekannt. Auch den Mangel an Protestgegenstand vor eine Gleichbehandlungskommission zu bringen, wäre eine Option gewesen. Der guten Ordnung halber bot man zwar auch Vertretern der Religionsgemeinschaften und betroffenen Juden wie Muslimen Raum für ihre Argumentation, aber der Mainstream wurde von Kritik besetzt. „Überkommene Rituale”,in der Vergangenheit verhaftet”, „antiaufklärerisch“, „tiefstes Mittelalter”, „patriarchalische Gesellschaft” – so nur eine kleine Auswahl. Vor allem wurden aber die für alle guten und bösen Absichten elastisch einsetzbaren Menschenrechte instrumentalisiert. „Unfreiwilligkeit“, „Eingriff in die Persönlichkeitsrechte”, „Quälen von Schutzbefohlenen”, „irreversible Verstümmelung” und schließlich „Recht des Kindes auf Unversehrtheit”. Genau hier ist anzusetzen.

 

Naturgegeben

Es ist richtig, dass der männliche Mensch mit Vorhaut geboren wird, wie männliche Tiere auch. Es ist richtig, dass männliche Tiere mit dieser naturgegebenen Hautfalte sehr gut leben und sich diese weder selbst noch gegenseitig entfernen. Aber Tiere lassen sich auch nicht tätowieren, Ohrlöcher stechen oder piercen. Diese doch augenfälligen Unterscheidungsmerkmale sind das Ergebnis entwickelter menschlicher Kultur und vielleicht gerade deshalb in menschliche Traditionen eingeflossen. Eine maßgebliche, unverzichtbare Funktion kann bei der männlichen Vorhaut nicht nachgewiesen werden, ein entsprechender Funktionsverlust nach ihrer Entfernung auch nicht. Wäre das der Fall und wären beschnittene Männer bei der naturgewollten Ausübung ihrer Fertilität dadurch beeinträchtigt, könnte die heutige Debatte gar nicht geführt werden. Die Völker mit Beschneidungsritualen wären dann längst ausgestorben. In Europa wird heute von den „Volksbewahrern” darüber gemäkelt, dass eher das Gegenteil der Fall sei.

 

Frühkindliches Verletzungstrauma

Es ist zu begrüßen, dass in unserer westlichen, demokratischen, saturierten, von Kriegen länger schon frei gehaltenen Welt sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht auf das nackte Überleben des Einzelnen richten muss, sondern sich komplexeren Lebensverhältnissen widmen kann, wie etwa der artgerechten und menschenrechtlich abgesicherten Haltung und Pflege der menschlichen Psyche. In dieser hyperpsychologisierten Welt kann für jede kleine Abweichung vom normierten, erwünschten und legal vorgeschriebenen Sozialverhalten eine tiefere Ursache gefunden werden. Zum Schutze und zur Förderung der immer rarer werdenden Jugend, die doch unser aller Zukunft gestalten und sichern soll, wird von Psychologen die Unschuldsvermutung vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter durchgezogen, manchmal auch darüber hinaus. Nachdem an Fehlverhalten und Auffälligkeiten aber jemand schuld sein muss, wird vorzugsweise die elterliche Erziehung verantwortlich gemacht. Praktischerweise hat oder hatte jeder Verhaltensauffällige, Psychopath oder Gesetzesbrecher Eltern, die irgendwann einmal einen Fehler gemacht haben können. Je komplexer die soziale Abweichung, desto weiter wird in die menschlichen Entwicklungsstufen zurückgegriffen. Mutterleibstrauma, Geburtstrauma (eher unvermeidlich), Kindheitstrauma. Dazwischen liegt das Beschneidungstrauma, das man endlich heuer, nach Jahrtausenden der Praxis in zwei Weltreligionen, als angeblich maßgeblich befunden hat. Wofür, das ist noch nicht ausdiskutiert, aber schuld wäre jedenfalls die „barbarische” Kultur der Eltern, die so gar nicht in die feinsinnige, europäische passt. Wo man wehrlose Kinder zwar nicht beschneidet, aber quengelnde mit einer Tüte Pommes mit Mayo vor den Fernseher setzt und sich von Zwölfjährigen die schriftliche Zustimmung zum Tattoo oder Piercing mit der Androhung des sonstigen Komasaufens abpressen lässt.

 

Exkurs zum christlichen Aufnahmeritual

Zunächst dazu eine Episode aus den letzen Kriegstagen. Ein Wiener Ehepaar[3]war nicht nur aus Zweckmäßigkeit, sondern aus ideologischer Überzeugung gleich nach dem Anschluss Österreichs an Nazideutschland 1938 der NSDAP beigetreten und, der vorgegebenen Ideologie folgend, aus der katholischen Kirche ausgetreten. Der Führer sah sich lieber selbst als Objekt kultischer Verehrung, führte für die eingesessene Konkurrenz die Kirchensteuer ein und war wenigstens optisch fassbarer und überzeugender. Aus schwer nachvollziehbaren Gründen konnten sich gerade Frauen und Mädchen für den neuen Kultträger begeistern und himmelten ihn hingebungsvoll an. Jene Frau fand Arbeit in der Kreisleitung, der Mann wurde 1940 zum Frontdienst eingezogen. Im Frühherbst 1944 gebar die Frau einen Sohn, ersehntes Ergebnis eines Fronturlaubs. Der Nazi-Ideologie entsprechend, blieb das Kind ungetauft. Als die Sowjetarmee im Frühjahr 1945 immer näher auf Wien rückte, flüchtete die Frau – wie viele Wienerinnen – samt Säugling in den Westen und kam über Salzburg bis nach Vorarlberg. Dort fanden die Flüchtlinge aus Wien wenig begeisterte Aufnahme. Die Versorgungslage war schlecht. Die Bauern ließen sich ihre Produkte teuer abkaufen, Goldschmuck musste für zwei Eier eingetauscht werden. Die Muttermilch der stillenden Mütter versiegte. Nahezu alle Säuglinge erkrankten, zunächst an Typhus, dann an Tuberkulose, die von angeblich infizierter Kuhmilch hervorgerufen worden war. Der Sohn der Frau hielt am längsten durch, starb erst nach sieben Wochen, am 8. Mai. Der katholische Pfarrer von Feldkirch blieb unerbittlich. Der winzige Sarg wurde außerhalb des geweihten Friedhofgrundes, ohne kirchlichen Segen an der Friedhofsmauer buchstäblich eingescharrt, obwohl die Quartiergeberin im erzkatholischen Ländle versichert hatte, dem Säugling in seinem schlechten Zustand die Nottaufe gespendet zu haben. Keine Chance. Ohne Formular und Stempel keine christliche Nächstenliebe, kein Erbarmen mit der „abtrünnigen” Mutter, die soeben ihr Kind verloren hatte. Süffisant gesagt, hat auch in diesem Fall die Elternkultur und -Ideologie aus Sicht der Kirche „irreversiblen” Schaden angerichtet. Im Judentum ist man konzilianter. „Alle Gerechten der Völker” – Juden wie Nichtjuden – „finden Eingang ins Himmelreich”.

 

Erziehungsrecht versus Kinderrecht

Besonders Säkulare und Atheisten, die kaum eine Chance ungenützt lassen, Religionen und deren Rituale mit der Häme ihrer eigenen Aufgeklärtheit zu bedenken, stürzten sich auf die rechtlichen Aspekte religiöser Erziehung im jeweiligen Kulturkreis. Vergaßen dabei aber, dass elterliche Erziehung an sich, ob religiös motiviert oder nicht, am Kind Schaden wie Nutzen anrichten kann. Da das Selbstbestimmungsrecht erst beim Einsetzen des Verstandes für die jeweilige Sache beginnen kann, sind alle Kinder bis zu diesem Zeitpunkt zwangsläufig „fremdbestimmt” von elterlichen Vorgaben. Landläufig nennt man das Erziehung, schätzungsweise zu 100% in der familieneigenen Kultur. Die christliche Taufe wird ebenfalls am Säugling exekutiert, meist unter der unmissverständlich protestierenden Willenskundgebung des Täuflings, die länger anhalten kann als das kurze Geschrei eines gerade Beschnittenen. Es stimmt schon, dass die christliche Taufe, weil durch späteren Austritt wenigstens rechtlich reversibel, keinen so „radikalen” Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes darstellen mag wie die Beschneidung. Dennoch ist es völlig unzulässig, wie schon an früherer Stelle ausgeführt wurde, diese als willkürliche „Verstümmelung” oder „körperliche Versehrtheit” zu verunglimpfen.  Niemals hat die Beschneidung so schwer wiegende, irreparable Folgen in so hohem Ausmaß und so weiter Verbreitung wie die seelische Verstümmelung und Versehrtheit von Kindern durch Alkoholismus, Streit, körperliche Gewalt, Misshandlung im Elternhaus, ob christlich, säkular oder atheistisch geprägt. Aber dagegen wird bekanntlich nur äußerst selten vorgegangen, Jugendämter mischen sich in unzureichendem Maße ein. Die demokratisch-europäische „Leitkultur” wird ungern hinterfragt.

 

Ad absurdum geführt

Das Recht des Kindes auf (spätere) Selbstbestimmung und Unversehrtheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht. Das ist gut und richtig so. In der Praxis wird es in allen Kulturen der Welt umgangen oder maßgeblich behindert, bevor es überhaupt durch Erreichen der jeweiligen Altersgrenze[4]überhaupt wirksam werden kann. Durch elterliche Vorgaben und Erziehungsmaßnahmen, die noch niemand aus der Kritikerrunde der Beschneidungsdiskussion infrage gestellt hat. Wer seine Kinder tauft, schickt sie auch zu Erstkommunion und Firmung, bestimmt also deren religiösen Kulturkreis, der in den meisten Fällen später mehr oder weniger beibehalten wird. Die Hinterfragung der von den Eltern vorgegebenen Kultur und Weltanschauung wird trotz intellektueller Möglichkeit von den meisten Menschen vermieden. Hinterfragen von Grundsätzlichem ist neben Alltagsverpflichtungen und Spaß machenden Freizeitaktivitäten unbequem. Ebenso verhält es sich im vorgegebenen sozialen Umfeld. Reiche schicken ihre Kinder in Privatschulen (meist in der Absicht, ihnen wenigstens dort den Kontakt mit zugereisten Fremdkulturen zu ersparen) und trotz noch nicht erwiesenem Talent in privaten Musikunterricht, in Reitstunden, zum Tennis, Surfen, auf alle Fälle in Gymnasien, auch wenn die Reifeprüfung nur mit einem fast ebenso hohen Zeitaufwand an Nachhilfe erreicht werden kann wie im Unterricht selbst, und selbstverständlich in ein Universitätsstudium. Am Ende stehen so manche unglückliche, durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Juristen, Ökonomen, Soziologen etc., die bei Selbstbestimmung lieber Gärtner oder Automechaniker geworden wären. Arme schicken ihre Kinder auf den Hof zum Fußballspielen, in die Pflichtschule (meist unter dem Druck, eine längere Bildung nicht finanzieren zu können), bestenfalls in eine Lehre, wenn nicht gleich zum Geldverdienen in einen ungelernten Job. Am Ende stehen so manche unzufriedene Schichtarbeiter, Regalbetreuer, von denen man gar nicht weiß, dass aus ihnen die besten Chirurgen, die brillantesten Physiker etc. hätten werden können. Elternrechtliche Vor- bzw. Fremdbestimmung. Und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung lässt sich sogar ad absurdum führen: Schon der Zeugungsakt an sich ist somit ein schwerer Eingriff in spätere Persönlichkeitsrechte.

Niemand kann ein Kind vorab fragen, ob es überhaupt in diese Welt geboren werden will, in den Kulturkreis seiner Eltern und mit den Genen und Anlagen seiner biologischen Eltern. Irreversibel.

 

Daher bitte, ein Ende der Diskussion um die rituelle Beschneidung in der Welt der Unbeschnittenen. Mischt euch nicht ein, kümmert euch um eure eigenen Angelegenheiten, die werfen ausreichend Probleme auf, die nach Sicht der Dinge schwierig genug zu handhaben sind.

 

 

 



[1]In Syrien beschuldigt Machthaber Assad Israel, die „Revolte” im Land organisiert zu haben. Das iranische Regime beschuldigte auf der Drogenkonferenz in Teheran ebenfalls Israel, den internationalen Drogenhandel zu steuern und die Welt mit Drogen vergiften zu wollen. Acht Jahre nach dem Tod Arafat wird von der PA sein Leichnam exhumiert, weil jetzt in seiner gehorteten Unterwäsche Spuren von Polonium (Halbwertszeit 128 Tage!) gefunden wurden – vielleicht habe der Mossad Arafat vergiftet…etc.

 

[2]Der Islam beruft sich auf die „prophetische Tradition” und den gemeinsamen Stammvater Abraham, der mit 99 Jahren beschnitten wurde. Für das Judentum ist der Auszug aus Ägypten und die nach sieben Wochen im selben Jahr erfolgte Offenbarung der Torah am Sinai (1312 v. ZR) mit allen Gesetzen und Vorschriften maßgeblich. Selbstverständlich wurde auch der historische Jeshu/Jesus gemäß der Torah und den jüdischen Bräuchen an seinem achten Lebenstag beschnitten. Das christliche Fest seiner Beschneidung wird folgerichtig am 1. Januar gefeiert.

 

[3]Anonymisiert, Daten der Autorin bekannt.

 

[4]Wie alle gesetzlich festgelegten Altersgrenzen, können auch jene zwischen Jugend und Erwachsenenalter den individuellen Reifegrad und die tatsächliche Fähigkeit zur Selbstbestimmung durch verstandesmäßige Erfassung der Tragweite individueller Entscheidungen nicht berücksichtigen. Der administrative Aufwand für eine Feinabstufung dieser Regelungen wird von allen Gesetzgebern verständlicherweise vermieden.

Elternrecht und Selbstbestimmung – ein Kulturkampf?

Die flächendeckende Verhäutung des Sommerlochs 2012
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